Sterben und Tod

«Leben und Tod sind eines, so wie Fluss und Meer eines sind.»

(Khalil Gibran)

Am Ende des Lebens ist jeder Mensch betroffen von einer Flut von Gefühlen, Fragen, Ängsten und Zweifeln, und die Frage nach Gott stellt sich drängender als früher. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger wollen ganz besonders für Menschen, die am Sterben sind, da sein und auch ihre Angehörigen begleiten. Wenn Sie eine solche Begleitung möchten, melden Sie sich unbedingt auf dem Sekretariat!

Beim Tod eines Menschen ist es den Seelsorgern und Seelsorgerinnen ein grosses Anliegen, mit den Angehörigen nicht nur die Formalitäten zu erledigen, sondern auch Raum zu geben für Gespräche und Fragen, damit vieles von dem, was der Tod auslöst, zur Sprache kommen kann. Die Seelsorger und Seelsorgerinnen bemühen sich, den Abschiedsgottesdienst persönlich und für den verstorbenen Menschen und die Angehörigen stimmig zu gestalten.

Melden Sie sich bei einem Todesfall möglichst bald auf dem Sekretariat zur Festlegung des Abschiedsgottesdienstes und zum Vereinbaren eines Gesprächs mit dem zuständigen Seelsorger oder der zuständigen Seelsorgerin.

 

Abschiedsgottesdienst und Bestattung

Meistens findet der Abschiedsgottesdienst in der Pfarrkirche (Dagmersellen oder Uffikon) statt; beim Tod von BewohnerInnen des Alterszentrums Eiche manchmal auch in der Kapelle Eiche. Anschliessend an den Abschiedsgottesdienst (manchmal auch vorher) wird der verstorbene Mensch auf dem Friedhof bestattet. Wenn dies gewünscht wird, besteht auch die Möglichkeit, die Asche bei der Kreuzbergkapelle zu verstreuen.

 

Zuständigkeiten für Abschiedsgottesdienste

Für alle Bewohner und Bewohnerinnen des Alterszentrums Eiche und von auswärtigen Altersheimen: Daniel Ammann.

Für alle übrigen Pfarreiangehörigen sind je nach Amtswoche folgende SeelsorgerInnen zuständig:

Andreas Graf, Katharina Jost oder Daniel Ammann.

 

Wenn jemand aus der Kirche ausgetreten ist, so hat er damit auch den Willen zum Ausdruck gebracht, dass er keine kirchliche Bestattung will. Diesen Willen gilt es zu respektieren.

Wenn die Angehörigen Mitglied der Kirche sind und eine kirchliche Bestattung wünschen, können sie sich auf dem Sekretariat melden und es wird in einem Gespräch eine angemessene Lösung gesucht. Im Fall einer kirchlichen Bestattung wird eine Gebühr erhoben, die sich an der Höhe der Kirchensteuern misst. Abschiedsfeiern von Kirchenmitgliedern sind kostenlos.


Jahresgedächtnis / Jahrzeit

Die Verbindung zu den Verstorbenen bleibt bestehen. In den Gottesdiensten wird auf besondere Weise der Verstorbenen gedacht. Ein sogenanntes Gedächtnis kann in allen Gottesdiensten (ausser am Samstagabend in der Kapelle Eiche) gehalten werden.

  • Dreissigster und Erstes Jahresgedächtnis sind kostenlos und werden mit dem Sekretariat vereinbart.
  • Ein Gedächtnis nach dem Ersten Jahresgedächtnis wird ebenfalls mit dem Sekretariat vereinbart. Es kostet 10 Franken.
  • Mehrjährige Jahresgedächtnisse (Jahrzeitstiftungen) unterliegen bischöflichem Recht. Es können Stiftungen über 10, 15, 20 oder 25 Jahre errichtet werden, welche 150, 200, 250 resp. 300 Franken kosten.

 

Für die Vereinbarung eines Jahresgedächtnisses oder die Einrichtung einer Jahrzeitstiftung wenden Sie sich ans Sekretariat.